Dienstag, 19. März 2024
Notruf: 112

Einsatzfahrzeuge

offene Tür FF Eisfeld 2015 06 2

Im Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Freistaates Thüringen werden die Kommunen, Landkreise und das Land Thüringen damit beauftragt Feuerwehren aufzustellen, mit Technik auszustatten und die Kameradinnen & Kameraden auszubilden.

In der Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung wird unter anderem die technische Ausstattung der Feuerwehren geregelt. So finden Sie in unserem Fuhrpark Fahrzeuge zur kommunalen Gefahrenabwehr, der überörtlichen Gefahrenabwehr sowie Fahrzeuge des Katastrophenschutzes.